10. Juli 2023 München
In den vergangenen Monaten wurde die Repression gegen Klimaaktivist*innen in Deutschland permanent verschärft. In der medialen Berichterstattung bekommt dabei vor allem die Letzte Generation (LG) die größte Aufmerksamkeit. Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München wegen Bildung einer sogenannten kriminellen Vereinigung, Hausdurchsuchungen, Präventivhaft wegen Sitzblockaden usw … Jetzt hat die Berliner Staatsanwaltschaft angekündigt, in Zukunft Strassenblockierer*innen im sogenannten Schnellverfahren abzuurteilen. Die Strafprozessordnung ermöglicht dem Justizapparat dieses Vorgehen, wenn die Vorwürfe gegen die Beschuldigten „aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet“ sind.
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